Allgemeine Geschäftsbedingungen: Netzwerk e.V. für Kinder und Jugendliche

1. Anmeldefrist

Die Anmeldefrist wird spezifisch bei der einzelnen Offenen Ganztagsschule geregelt. Die Frist dient der Meldung beim Schulamt und der Regierung von Oberfranken. Das Fristende definiert den Zeitpunkt, zu dem das unterschriebene Anmeldeformular bei der Schulleitung abgegeben werden muss. Nach Ablauf der Frist können nur nach Rücksprache mit der jeweiligen Schulleitung weitere Anmeldungen entgegengenommen werden, sofern noch Kapazitäten zur Verfügung stehen.

2. Zustandekommen der Anmeldung

Die Anmeldung wird nach Abgabe des unterschriebenen Anmeldeformulars bei der Schulleitung und der Zustimmung der Schulleitung zur Aufnahme in die Schulbetreuung wirksam. Im persönlichen Benutzerkonto wird die Wirksamkeit der Anmeldung beim jeweiligen Kind mit dem grünen Status „angemeldet“ gekennzeichnet. Die Anmeldung steht unter dem Vorbehalt, dass das offene Ganztagsangebot an der oben bezeichneten Schule staatlich genehmigt bzw. gefördert wird und die notwendige Mindestteilnehmerzahl erreicht wird bzw. die beantragte und genehmigte Gruppenzahl tatsächlich zustande kommt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung im Rahmen des offenen Ganztagsangebotes.

Eine Änderung der Anmeldung kann in Ausnahmefällen nur durch persönliche Rücksprache mit der jeweiligen Ganztagsschulleitung und nach Zustimmung durch die Schulleitung erfolgen.

3. Leistungsumfang

Für die Durchführung der einzelnen Betreuungsangebote ist die Schulleitung vor Ort und – von dieser beauftragt – das Personal der jeweiligen Ganztagsschule verantwortlich. Die Anmeldung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Regierung von Oberfranken.

Der Umfang der Leistungen, Beginn und konkrete Abholzeiten sind jeweils in der Beschreibung der Offenen Ganztagsschule angegeben.

Der Veranstalter teilt die Änderung der Leistungen in Textform (E-Mail oder Postbrief) mit.

4. Zahlungsabwicklung

Die Kosten für Pauschalen und Sachmittel werden in der Anmeldeübersicht des Kindes ausgegeben. Die Abrechnung der entstehenden Kosten wird mit Beginn des jeweiligen Schuljahres im Monat Oktober aufgenommen. Auf der Grundlage der Zahlungsdaten in der Registrierung bekommt der Nutzer vorab einen kindbezogenen Zahlungsplan zugesendet. Der Kostenausgleich wird dann mit Bankeinzug vorgenommen.

Wird der Kostenausgleich innerhalb gesetzter Fristen nicht oder nicht vollständig durchgeführt, kann die Schulleitung die Anmeldung annullieren (siehe Punkt 5. b).

5. Rücktritt von der Anmeldung

a) Rücktrittsrecht des Nutzers (Abmeldung)

Der Rücktritt ist nur in Ausnahmefällen möglich und erfolgt durch eindeutige Erklärung des Nutzers gegenüber der jeweiligen Schulleitung oder einer von ihr beauftragten Person (Leitung der Offenen Ganztagsschule) und nach deren Zustimmung. Die Erklärung kann persönlich, telefonisch oder in Textform (per Postbrief oder E-Mail) erfolgen. Die Kontaktdaten der Schulleitung oder der von ihr beauftragten Person sind der jeweiligen Schulhomepage zu entnehmen.

b) Rücktrittsrecht des Anbieters

War der Zahlungsausgleich innerhalb gesetzter Fristen nicht oder nicht vollständig möglich, kann der Anbieter nach Absprache mit der Schulleitung die Anmeldung annullieren. Eine weitere Mahnung oder weitere Fristsetzung ist hierzu nicht erforderlich. Der Nutzer wird schriftlich darüber informiert.

Die Anmeldung wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken bestätigt. Der Anbieter kann von dieser Bestätigung zurücktreten, wenn diese Genehmigung nicht erteilt wird, Mindestteilnehmerzahlen für Zusatzangebote nicht erreicht werden, oder wenn die Durchführung der Veranstaltung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist oder wird. Der Anbieter informiert umgehend alle angemeldeten Nutzer.

6. Haftung und Ausschluss von der Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule

Das Betreuungsangebot erfolgt an Schultagen als schulische Veranstaltung und unterliegt somit den schulrechtlichen Regelungen und Versicherungsleistungen.

Die TeilnehmerInnen haben den Anweisungen der Betreuungspersonen Folge zu leisten. Nur dann sind die TeilnehmerInnen im Rahmen einer Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Angebote versichert. Ansonsten übernimmt die Offene Ganztagsschule hier keine Haftung. Sollte ein/e TeilnehmerIn aufgrund der Nichtbeachtung der Betreuungspersonen sich oder andere in Gefahr bringen, kann er/sie im Ermessen der Betreuungspersonen von der weiteren Teilnahme an der offenen Ganztagsschule ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird keine Erstattung der angefallenen Kosten gewährt.